Unterstützung der Bundeswehr für grundrechtsrelevante Maßnahmen der schleswig-holsteinischen Polizei
Unterstützungsleistungen der Bundeswehr für die schleswig-holsteinische Polizei: Anlass und Wortlaut des Amtshilfeersuchens, Wertung der Unterstützung als mittelbar obrigkeitliche Einsätze gemäß Art. 87a Abs. 2 GG, Zulässigkeit des Transports von durch Polizeikräfte festgenommenen Personen mit Bundeswehrhubschraubern, Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Lufttransportkapazitäten der Bundespolizei für die Polizei von Schleswig-Holstein<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)