Unterstellung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung bei Personen mit Behinderung im Berufsbildungsbereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, für Personen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich eine dauerhafte volle Erwerbsminderung zu unterstellen, aus der sich ein Anspruch auf Grundsicherung ergibt, und welche rechtliche Klarstellung wäre aus Sicht der Bundesregierung nötig, um diese Unterstellung in der Praxis der Sozialhilfeträger zu etablieren?