Unterschreitung des Mindesturlaubsanspruchs bei Kurzarbeit im Jahr 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bei wie vielen kurzarbeitenden Beschäftigten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Pandemiejahr 2020 der gesetzlich definierte Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen im Jahr unterschritten, weil Arbeitgeber ihren kurzarbeitenden Beschäftigten den Urlaubsanspruch einseitig gekürzt haben, und welcher Handlungsbedarf ergibt sich daraus für die Bundesregierung, auch im Hinblick auf die aktuellen rechtlichen Auseinandersetzungen (www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/themen/beitrag/ansicht/urlaub/kuerzt-die-kurzarbeit-den-urlaub/details/anzeige/)?