Unterschiedliche steuerliche Behandlung der Strom- und Gaspreisbremse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Begründung des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse (dort unter "Weitere Gesetzesfolgen"), die von einer Steuerpflicht aller Zahlerinnen und Zahler des Solidaritätszuschlags spricht, und der schriftlichen Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vom 30. Dezember 2022, eine Besteuerung der Entlastungen aus der Strompreisbremse sei nicht vorgesehen?<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung die laut schriftlicher Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vom 30. Dezember 2022 unterschiedliche steuerliche Behandlung von Gaspreisbremse (alle Zahlerinnen und Zahler des Solidaritätszuschlags steuerpflichtig) und Strompreisbremse (keine Steuerpflicht)?