Unterschiedliche steuerliche Absetzbarkeit von Kirchensteuern und Mitgliedsbeiträgen für Vereine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Kirchensteuer in voller Höhe, Mitgliedsbeiträge für Vereine aber nur bis insgesamt 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgabe absetzbar sind, und welche Einnahmeausfälle würden der öffentlichen Hand entstehen, wenn man die Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen für Vereine analog zur Kirchensteuer unbegrenzt zuließe? <br /> <br /> Wie hoch wären die Mehreinnahmen des Staates, wenn man die Absetzbarkeit von Kirchensteuern bzw. die Mitgliedsbeiträge für Religionsgemeinschaften analog zur Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen für Vereine auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte deckeln würde, und sieht die Bundesregierung rechtliche Hürden für eine solche Reform?