Unterschiedliche Behandlung von Dauerbackwaren und Backwaren bzgl. der Erstattungsfähigkeit nach dem Energiekostendämpfungsprogramm
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung sind im Rahmen des Energiekostendämpfungsprogramms (EKDP) die Herstellung von Dauerbackwaren und die Herstellung von Teigwaren grundsätzlich zuschussberechtigt [nach Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL), Anhang des EU-Krisenrahmens und Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 2008)], die Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) aber nicht, und weshalb sind bei der Ermittlung der Energiebeschaffungskosten die Kosten für Heizstoffe und Energieerzeugnisse, die insbesondere in der Bäckereiproduktion verwendet werden, nicht berücksichtigungsfähig?