Unterschiedliche Behandlung insolventer Unternehmen bei der Gewährung der November- und Dezemberhilfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die unterschiedliche Auslegung der Regelung, im Zusammenhang mit Unternehmenshilfen in der Corona-Pandemie, eines Unternehmens in Schwierigkeiten (UiS) einerseits als Stichtag am 31. Dezember 2019, wie bei der Ablehnung der November- und Dezemberhilfen für die Maredo Gaststätten GmbH (vgl. Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Bareiß vom 12. Februar 2021 an mich) bzw. andererseits als Zeitraum seit dem 31. Dezember 2019, wie bei den Hilfen für die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/galeria-karstadt-kaufhof-staatshilfe-coronavirus-1.5211724?reduced=true), die zwar zum Stichtag am 31. Dezember 2019 ein UiS war, dieser Definition seitdem aber nicht durchgängig entsprochen hat, weshalb die Bundesregierung Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds gewährte, und welche zwingenden Gründe machten eine vergleichbare Auslegung im Falle Maredo unmöglich?