Unterschiedlich geregelte Dokumentationspflichten bzgl. der Arbeitszeit für Mindestlohn- und Branchenmindestlohnempfänger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründen sich aus Sicht der Bundesregierung die unterschiedlich geregelten Dokumentationspflichten hinsichtlich der Arbeitszeit für Mindestlöhne nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) und für Branchenmindestlöhne nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG), und plant die Bundesregierung eine Angleichung der Dokumentationspflichten?