Unterschiede zwischen den Fallkosten überörtlicher Sozialhilfeträger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt sich die Bundesregierung die großen Unterschiede zwischen den Fallkosten der verschiedenen überörtlichen Sozialhilfeträger, die der Kennzahlenvergleich der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe für das Jahr 2015 festgestellt hat (S. 21, siehe http://kennzahlenvergleich-eingliederungshilfe.de/images/berichte/2017-02-02_BAG%C3%BCS_Bericht_2015_final.pdf), und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für Umfang und Qualität der Versorgung?