Unterschiede im technisch realisierten Folge- und Gefahrenschutz bei bayerischen Eisenbahnstrecken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit unterscheidet sich das technische Ausrüstungsniveau der zwei in der Antwort auf die Schriftliche Frage 91 des Abgeordneten Gerhard Zickenheiner auf Bundestagsdrucksache 19/21248 nach "durch den Infrastrukturbetreiber DB Netz AG betriebenen Streckenabschnitte ohne technisch realisierten Folge- und Gegenfahrschutz" in Bayern genannten Streckenabschnitte auf den Strecken 5452 und 5365 von dem der dort nicht genannten Rottalbahn (Strecke 5832), und wie erklärt die Bundesregierung, dass sich zugleich vier Streckenabschnitte eben dieser Rottalbahn auf einer Auflistung der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchungen von insgesamt 53 Streckenabschnitten ohne technisch realisierten Folge- und Gefahrenschutz befinden, die im Zwischenbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (Aktenzeichen: BEUuu2020-01/018-3323) erwähnt und nach erfolgreicher Auskunftsklage des "Münchner Merkurs" gegenüber der DB AG/Netz AG veröffentlicht wurden (siehe Münchner Merkur vom 2. September 2020, www.merkur.de/politik/bayern-andreasscheuer-deutsche-bahn-skandal-db-bahnstrecken-l iste-csu-zuege-ministerium-zr-90034880.html)?