Unterschiede bei zwei Vorschlägen zum zukünftigen vertikalen Finanzausgleich 2020 bis 2030
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Worin bestehen die wesentlichen strukturellen, insbesondere verfassungsrechtlichen, Unterschiede zwischen den Vereinbarungen über einen neuen Finanzausgleich zwischen dem Bundesfinanzminister und dem Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg (nach dem sogenannten Schäuble-Scholz-Papier) und dem neuen gemeinsamen Ländervorschlag über den zukünftigen vertikalen Finanzausgleich 2020 bis 2030?