Unterscheidung der Unternehmer im Bereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Bedeutung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterscheidung der Unternehmer im Bereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in die zwei Gruppen der Arbeitgeber und der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte für die Aufgaben und Tätigkeit der SVLFG, insbesondere in Bezug auf Versicherungsstatus, Beiträge, Leistungen und Sozialberatung?