Unterscheidung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Energiewende von bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern unterscheidet sich die Bund-LänderArbeitsgruppe zur Energiewende, die "kurzfristig ihre Arbeit aufnehmen" (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 19/19363) soll, von bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppen (zum Beispiel in Arbeitsauftrag, Zusammensetzung und Frequenz der Zusammenkünfte), und welchen Zeithorizont bildet "kurzfristig" ab?