Untersagung einer Ausreise nach Bulgarien für den Bundesvorsitzenden des VVN-BdA am 24. Februar 2023
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aufgrund welcher und von wessen tatsächlichen Feststellungen und Annahmen wurde der Bundesvorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) Florian Gutsche am 24. Februar 2023 durch Beamte der Bundespolizei daran gehindert, vom Flughafen Berlin Brandenburg nach Bulgarien auszureisen, damit er dort nicht als Beobachter an den genehmigten Protestversammlungen gegen den jährlich am 25. Februar in Sofia stattfindenden sogenannten Gedenkmarsch für den bulgarischen NS-Kollaborateur Hristo Lukov teilnehmen konnte, weil dies dem Ansehen Deutschlands im Ausland erheblichen Schaden zufügen würde, und welche und wessen tatsächliche Feststellungen und Annahmen führten demgegenüber dazu, dass u. a. der Organisator der rechtsextremen Kampfsportveranstaltungen "Kampf der Nibelungen" und das Mitglied der rechtsextremen Partei DIE RECHTE Alexander Deptolla nach Sofia ausreisen, an dem rechtsextremen Aufmarsch teilnehmen und so nach meiner Ansicht dem Ansehen Deutschlands im Ausland erheblichen Schaden zufügten konnte (www.redglobe.de/2023/03/pm-bundesvorsitzender-der-vvn-bda-erhielt-ausreiseverbot-deutsche-polizei-behindert-antifa-proteste-in-bulgarien/; https://democ.de/artikel/lukov-marsch-sofia/)?