Untersagung der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gab es Überlegungen seitens der Bundesregierung, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Durchführung der Präsidentschaftswahlen der Russischen Föderation in der russischen Botschaft in Berlin und dem russischen Konsulat in Bonn zu untersagen, und wenn ja, welche Gespräche und Kontakte einer etwaigen Untersagung gab es zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und Vertretern der Russischen Föderation, und wenn nein, warum nicht (siehe dazu: www.bundestag.de/resource/blob/504712/f75ca943093b62df5561d658633577d5/wd-2-039-17-pdfdata.pdf; Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 der Abgeordneten Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) auf Bundestagsdrucksache 16/4368)?