Unterrichtung von Bundesministern über eingestellte Ermittlungsverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wurden für die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 20/8955 vom 12. Oktober 2023 nicht die (ehemaligen) Bundesminister selber befragt, ob sie darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass ein Ermittlungsverfahren, das durch eine Strafanzeige initiiert wurde, die bei einer Landesstaatsanwaltschaft, Landespolizeibehörde oder einem Amtsgericht eingegangen ist, gemäß § 170 Absatz 2 Satz 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde, und welche (ehemaligen) Bundesminister haben seit dem 1. Januar 2012 selbst davon Kenntnis erlangt, dass ein Ermittlungsverfahren, das durch eine Strafanzeige initiiert wurde, die bei einer Landesstaatsanwaltschaft, Landespolizeibehörde oder einem Amtsgericht eingegangen ist, gemäß § 170 Absatz 2 Satz 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde?