Unterrichtung des Deutschen Bundestages über den am 15. Juni 2011 beschlossenen Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hält es die Bundesregierung für angemessen bzw. sachgerecht, den von ihr am 15. Juni 2011 beschlossenen Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (im Unterschied zu vielen anderen Aktionsplänen) bis heute dem Deutschen Bundestag nicht als Unterrichtung durch die Bundesregierung offiziell zugeleitet zu haben, sondern stattdessen lediglich in einem Schreiben der zuständigen Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen den Mitgliedern des Bundestages mitzuteilen, über welchen Link der Aktionsplan abrufbar ist?