Unterrichtung der Sicherheitsbehörden über die Befragung syrischer Asylbewerber durch das BAMF
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Sicherheitsbehörden werden über aus der Befragung von syrischen Asylbewerbern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eventuell gewonnene Erkenntnisse informiert, und wie wird gewährleistet, dass die Weiterleitung solcher Informationen keine Risiken für die Antragsteller und deren Angehörige in Syrien nach sich zieht?