Unterrichtung der Bewohner des sogenannten Korridors D über die sie betreffenden Bauvorhaben des Netzentwicklungsplans Strom 2013
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden alle Gemeinden und Landkreise im Bereich des sog. Korridors D im Netzentwicklungsplan Strom 2013 zwischen Bad Lauchstädt und Meitingen darüber informiert, dass künftig möglicherweise eine Stromtrasse über ihr Gebiet führt, und auf die Möglichkeit hingewiesen, zwischen dem 13. September 2013 und dem 8. November 2013 eine Stellungnahme zu diesen Plänen gegenüber der Bundesnetzagentur abgeben zu können? <br /> <br /> Was sind die Rechtsfolgen, falls nicht alle Gemeinden und Landkreise im Bereich des sog. Korridors D im Netzentwicklungsplan Strom 2013 zwischen Bad Lauchstädt und Meitingen darüber informiert wurden, dass künftig möglicherweise eine Stromtrasse über ihr Gebiet führt und sie deshalb keine Stellungnahme zwischen dem 13. September 2013 und dem 8. November 2013 abgeben konnten?