Unternehmensmitbestimmung stärken - Grauzonen schließen
Einbeziehung von Stiftungen mit Geschäftsbetrieb, Auslandsgesellschaften & Co. KGs mit Verwaltungssitz in Deutschland sowie Kommanditgesellschaften (KG) mit Kapitalgesellschaften als Komplementäre in den Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung; Verankerung der Regelung zur Konzernzurechnung im Drittelbeteiligungsgesetz; Einführung von Sanktionen bei Nichtanwendung der Mitbestimmungsgesetze, Klarstellung im SE-Beteiligungsgesetz betr. Anpassung des Umfangs der Unternehmensmitbestimmung bei Überschreiten mitbestimmungsrechtlicher Schwellenwerte, Vorlage einer Richtlinie der EU zu allgemeinen Standards der Unternehmensmitbestimmung für europäische Gesellschaften durch die EU-Kommission