Unternehmenskäufe durch Unionsfremde mit Sitz in Russland seit 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 ein unmittelbarer oder mittelbarer Erwerb eines inländischen Unternehmens durch einen Unionsfremden mit Sitz in Russland erfolgt (bitte dabei gesondert ausweisen, in wie vielen Fällen der Erwerb unmittelbar oder mittelbar durch Personen, Organisationen und Einrichtungen erfolgte, die auf die Liste derjenigen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen sind, die restriktiven Maßnahmen gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates der Europäischen Union über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen; bitte nach Jahren aufschlüsseln), und in wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seitdem eine Investitionsprüfung eines Erwerbs eines inländischen Unternehmens durch einen Unionsfremden mit Sitz in Russland auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung durchgeführt (bitte differenzieren nach Fällen, in denen der Erwerb nach Abschluss der Prüfung wie zuvor geplant realisiert wurde, Fällen, bei denen der geplante Erwerb nicht zustande gekommen ist, und laufenden Prüffällen; bitte dabei jeweils gesondert die Anzahl der Fälle mit Bezug zu geplantem unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb durch Personen, Organisationen und Einrichtungen, welche auf die Liste derjenigen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen sind, die restriktiven Maßnahmen gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates der Europäischen Union über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen, ausweisen; bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?