Unternehmensbasisdaten richtig verwalten
Konkretisierung zahlreicher Punkte im Unternehmensbasisdatenregistergesetz: Regelung verschiedener Themenbereiche, z.B. Datenschutz und -sicherheit, keine Meldepflicht von Daten aus bestehenden Registern an andere, kostenloser und unbefristeter Abruf der eigenen Unternehmensdaten, Justizregister als maßgebliche Quelle, Einbeziehung des Normenkontrollrats in den Gesetzgebungsprozess, Anpassung des Gesetzentwurfs an europäische Richtlinien und Durchführungsverordnungen