Unternehmen leistungsgerecht besteuern - Einnahmen der öffentlichen Hand stärken (G-SIG: 16011923)
Umsetzung der Unternehmensteuerreform mit dem Ziel sozial gerechter Beteiligung von Unternehmen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben, Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit: Beibehaltung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent, Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, Abschaffung von Steuerbefreiungen und -gestaltungen, Objektivierung der Steuerbilanz, verschärfte Regelungen zur Organschaft, Besteuerung aller Kapitaleinkünfte mit dem Einkommensteuertarif, internationale Zusammenarbeit gegen Steuerwettbewerb und Steuerdumping <p> </p>