Unterlaufen der Tarifverträge beim Unternehmen Schlecker durch die Zeitarbeitsfirma MENIAR
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welche rechtlichen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass das Unternehmen Schlecker versucht, mit der Zeitarbeitsfirma MENIAR einen mit der Gewerkschaft ver.di geschlossenen Tarifvertrag über Lohn- und Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu unterlaufen, und wie steht sie zu dem Vorwurf, dass es sich dabei um de facto eine „rechtsmissbräuchliche Strohmann-Konstruktion“ handelt, vor dem Hintergrund dass laut „WirtschaftsWoche“ vom 16. November 2009 der Geschäftsführer dieser Zeitarbeitsfirma jahrelang Toppersonalmanager bei Schlecker war und ein Büro am Konzernsitz unterhält?</span> <span><br /> </span>