Unterlagen der Banken zu Abwicklungsmöglichkeiten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. dem Bundesministerium der Finanzen rechtlich möglich, die als "living will" bezeichneten Unterlagen der Banken, die die Abwicklungsmöglichkeiten darlegen, ganz oder in Teilen der Öffentlichkeit oder mir als Abgeordnetem zugänglich zu machen, und wenn nein, warum nicht?