Unterhalt sogenannter Luderplätze in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch sogenannte Luderplätze unterhalten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und sieht die Bundesregierung im Unterhalt dieser einen Widerspruch zu Hygienevorgaben, die die Schweinehalter nach der Schweinehaltungshygiene-VO einhalten müssen?