Untergrabung der Ordnungs- und Befriedungsfunktion der Tarifautonomie durch Tarifflucht und Ausgründungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ordnungs- und Befriedungsfunktion der Tarifautonomie, deren Erhaltung das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 44, 322 (325, 342)) Verfassungsrang zuerkennt, durch Tarifflucht und Ausgründungen untergraben wird, wenn das Abweichen von tariflichen Standards durch die staatliche Vergabepraxis faktisch erzwungen wird, wenn die Arbeitgeber durch die Preisentwicklung faktisch gezwungen werden, den tarifgebundenen Verband zu verlassen und die Tarifparteien den Arbeitsmarkt folglich nicht mehr hinreichend durch Tarifverträge regulieren können?