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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-249288

Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Italien

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, dass es in Italien inzwischen genügend adäquate Unterbringungsmöglichkeiten für alle Personen &ndash; also auch vulnerable Gruppen &ndash; gebe, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens dorthin überstellt werden und dass es daher gar keiner individuellen Zusicherung Italiens mehr bedürfe, vor dem Hintergrund, dass die allgemeine Zusicherung der adäquaten Unterbringung laut Bundesverfassungsgericht (Entscheidung vom 17. September 2014, 2 BvR 1795/14) nicht ausreicht, wenn es aufgrund von Berichten international anerkannter Flüchtlingsschutzorganisationen oder des Auswärtigen Amts belastbare Anhaltspunkte für das Bestehen von Kapazitätsengpässen bei der Unterbringung rückgeführter Personen im sicheren Drittstaat gibt und vor dem Hintergrund, dass der Danish Refugee Council zusammen mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe am 12. Dezember 2018 eine Fallsammlung rückgeführter vulnerabler Personen nach Italien vorgelegt hat, in der die gravierenden Kapazitätsengpässe bei der Unterbringung aufgezeigt werden (www.ecol.net/en/file/local/2002550/mutual-trust.pdf; bitte ausführlich begründen)?