Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der Knappheit an Sozialwohnungen, Kommunen dazu in die Lage versetzen, Geflüchtete aus der Ukraine, die derzeit oft in Turn- oder Mehrzweckhallen untergebracht sind, auch in nicht KdU-fähigen Wohnungen unterzubringen, die anhand von lokal zu bestimmenden Mietobergrenzen die Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft übersteigen dürfen, und wenn nicht, warum und was tut die Bundesregierung stattdessen, damit Geflüchtete mit regulären Wohnungen versorgt werden können?