Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in AnkER-Zentren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Schließt die Bundesregierung aus, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf dem Gelände der AnkER-Zentren untergebracht werden, und wenn nein, wie möchte die Bundesregierung die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Erstversorgung, die Unterbringung, das Clearingverfahren und die anschließenden Hilfeleistungen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sicherstellen?