Unterbringung gewaltbedrohter geflüchteter Frauen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um insbesondere vor dem Hintergrund der Istanbul-Konvention im Falle einer Entfristung der Wohnsitzauflage für Geflüchtete den Gewaltschutz für geflüchtete Frauen sowie die Kostenübernahme für z. B. Lebensunterhalt und Aufenthalt im Frauenhaus in Fällen, in denen sich eine geflüchtete Frau aus Gewaltschutzgründen außerhalb des ihr zugewiesenen Landkreises aufhalten muss, sicherzustellen (www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm19-08/)?