Unterbliebene Fortschreibung der für das Jahr 2008 ermittelten regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum sind die für das Jahr 2008 ermittelten regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben nicht nach der immanenten Logik des § 28a SGB XII (in der Fassung des Artikels 3 des Referentenentwurfes eines „Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“) mit den Veränderungsraten der Jahre 2008 zu 2007 und 2009 zu 2008 fortgeschrieben worden, sondern ausweislich der Begründung zu § 7 des „Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (Referentenentwurf) nur mit der Veränderungsrate des Jahres 2009?