Unterbindung von Mietwucher
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beabsichtigt die Bundesregierung effektiv "Mietwucher" (im Sinne des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954, die Forderung überhöhter Mietpreise 20 Prozent über dem Mietspiegel) zu unterbinden, und wie weit ist die von der Bundesregierung in ihrer Stellungnahme angekündigte Prüfung zum Gesetzentwurf des Bundesrates, das Tatbestandsmerkmal der "Ausnutzung" aus dem § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 zu streichen (Bundestagsdrucksache 19/16397)?