Unterbindung von Ausfuhren von Brennelementen an bestimmte kerntechnische Anlagen im Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welches Bundesministerium oder welcher externe Dienstleister wurde damit beauftragt zu prüfen, auf welchem Weg rechtssicher erreicht werden kann, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion nicht in Anlagen im Ausland zum Einsatz kommen, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist (vgl. www.bmu.de/download/kern brennstoffproduktion-und-ausfuhr/, www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sich erheit/brennelemente-lieferungen/ und https://portall.dbtg.de/aktuelle-meldungen/meldungen/2020/a tom/,DanaInfo=www.umweltinstitut.org+klage-g egen-brennelemente-export.html?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign= Newsletter+-+13.08.2020_BE-Export-Klage_OIA&utm_content=Mailing_7571014), und welcher Zeitplan liegt der Bundesregierung hinsichtlich künftiger Schritte zum Erreichen der entsprechenden Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von 2018 vor (bitte mindestens unter Angabe des Datums und Umfangs der voraussichtlichen Fertigstellung der Prüfling, der öffentlichen und internen Bereitstellung der Prüfungsergebnisse, der Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens und/oder parlamentarischer Initiativen und des Austausches der Bundesregierung mit anderen Ländern, u. a. Belgien)?