Unterbindung von Anwendungsbeobachtungen bei Arzneimitteln zu Marketingzwecken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf der europäischen Ebene Bestrebungen, Anwendungsbeobachtungen zu Arzneimitteln, die vorwiegend Marketingzwecken dienen, effektiver zu unterbinden als dies derzeit in Deutschland durch die Vorgaben in § 67 Absatz 6 des Arzneimittelgesetzes geregelt ist?