Unterbindung von angedachten Änderungen am Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA)
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass der Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr, das Bundesversicherungsamt (BVA) über seinen Staatssekretär Thomas Ilka angewiesen hast, seitens des BVA angedachte Änderungen am Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zu unterlassen, und auf welcher Rechtsgrundlage greift das Bundesministerium für Gesundheit in diese Berechnungsgrundlage des BVA für den Morbi-RSA ein?