Unterbindung des so genannten Routerzwangs durch ein Netzabschlussgerät
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesnetzagentur an ihrem Vorschlag, dem Problem des zum "Routerzwangs" durch ein "Netzabschlussgerät" zu begegnen, auch vor dem Hintergrund einer deutlichen Ablehnung einer Vielzahl von Telekommunikationsendgeräteherstellern, die unter anderem während des von der Bundesnetzagentur initiierten Workshops "Netzzugangsschnittstelle: Wozu gehört die Box?" am 25. Juni 2013 artikuliert wurde, und an dem auch Vertreter des BMWi teilgenommen haben, nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung weiter fest, und sieht die Bundesregierung einen darüber hinausgehenden Handlungsbedarf?