Unterbindung des Exports von Dual-Use-Gütern aus dem Bereich Kerntechnik über Drittländer in den Iran
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung, um den Export von Dual-Use-Gütern gemäß Kapitel C der Gemeinsamen Liste der Europäischen Union für Güter mit doppeltem Verwendungszweck Kategorie 0 – Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung – direkt oder über Drittländer in den Iran zu unterbinden?