Unterbindung des Ausflugsbetriebs von Binnenschiffen unter ausländischer Flagge als Steuersparmodell
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis, Ausflugsbinnenschiffe als offensichtliches Steuersparmodell unter ausländischer, im konkreten Fall Binnenschiffe der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt AG (KD) unter maltesischer Flagge, fahren zu lassen (vgl. General-Anzeiger Bonn vom 21./22. August 2011), und welche Schritte gedenkt sie ggf. gegen diese Praxis zu unternehmen?