Unterbindung der von Energy Drinks ausgehenden Gesundheitsgefahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Art will die Bundesregierung bei den sog. Energy Drinks angesichts der Warnungen des Bundesamtes für Risikobewertung die Gesundheitsgefahren (Herz-Rhythmus-Störungen, Krampfanfälle) verhindern, die von den Getränken ausgehen können, und hält die Bundesregierung bloße Warnhinweise gerade im Hinblick auf die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen für ausreichend?