Unterbindung der Sommerferienarbeitslosigkeit von Lehrkräften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen und Gespräche ergreift die Bundesregierung nun, da die Arbeitsmarktdaten der Monate August und September 2019 umfassend ausgewertet sind (siehe Bundesagentur für Arbeit, Berichte: Arbeitsmarkt kompakt – Arbeitslosigkeit von Lehrkräften während der Sommerferien, Nürnberg, Oktober 2019), wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13149 angekündigt, um insbesondere in den Ländern Baden-Württemberg, Hamburg und Bayern die systematische Praxis der Sommerferienarbeitslosigkeit von Lehrkräften auf Kosten der Beitragszahler zu unterbinden?