Unterbindung der Risikoselektion bei gesetzlich Krankenversicherten durch die Kassen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die im Tätigkeitsbericht 2012 des BVA beschriebenen Praktiken der Risikoselektion (S. 18 ff.) abzustellen, und was unternimmt die Bundesregierung, um die gesetzlich Krankenversicherten vor weiterer Risikoselektion zu schützen?