Unterbindung der Gleichbehandlung der Türkei mit einem Mitglied der EU vor dem Hintergrund des so genannten Soysal-Urteils des EuGH
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem so genannten Soysal-Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach türkische Fernfahrer von der Visumpflicht zur Einreise in die Europäische Union befreit sind, hinsichtlich einer grundsätzlichen Anwendbarkeit gegenüber türkischen Staatsbürgern (passive Dienstleistungsfreiheit), indem diese behandelt werden, als wäre die Türkei Mitglied der Europäischen Union, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um diese Gleichbehandlung der Türkei mit einem Mitglied der Europäischen Union zu unterbinden?</span>