Unterbindung der Geldwäsche zur Bekämpfung des Rauschgifthandels (G-SIG: 11004269)
Einführung der Geldwäsche als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch, Aufnahme einer Regelung zum Verfolgen von Geldbewegungen sowie der Geldwäsche als verbotenes Bankgeschäft in das Kreditwesengesetz, vergleichbare Regelungen für Spielbanken und Wettbüros, Verpflichtung der Finanzbehörden in der Abgabenordnung zur Weiterleitung von Erkenntnissen über Rauschgifthandel und Geldwäsche an die Strafverfolgungsbehörden