Unterbeauftragung der Agentur BrinkertLück für die Corona-Impfkampagne "Ich schütze mich"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche vergaberechtliche Grundlage stützt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seine am 20. Januar 2022 geäußerte Auffassung, dass für die Unterbeauftragung der Corona-Impfkampagne "Ich schütze mich" im Jahr 2022 an die Agentur brinkertlück GmbH anstelle der damaligen Rahmenvertragsagentur Scholz & Friends keine Zustimmung von Scholz & Friends Family GmbH erforderlich gewesen sei (DIE WELT, 21. März 2022: "Der Minister, die 800.000-EuroKampagne und ein böser Verdacht"), und welche konkrete vertragliche Vereinbarung zwischen dem BMG und Scholz & Friends erlaubte zum damaligen Zeitpunkt eine solche Unterbeauftragung ohne Zustimmung der Rahmenvertragsagentur, abweichend von den üblicherweise geltenden vergaberechtlichen Grundsätzen?