Unterausschuß des Auswärtigen Ausschusses für Fragen der Europäischen Gemeinschaft (G-SIG: 11000930)
Betr. Zusammenarbeit des Deutschen Bundestages mit dem Europäischen Parlament: Zutrittsberechtigung zu den Sitzungen des Unterausschusses für 13 deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie für 13 stellvertretende Mitglieder; Berufung der Mitglieder vom Präsidenten des Deutschen Bundestages auf Vorschlag der Fraktionen; Rechte der berufenen Mitglieder: Anregung der Beratung von Verhandlungsgegenständen, Auskunfterteilung während der Beratungen des Unterausschusses und Abgabe von Stellungnahmen