Unter § 5 Abs. 4 LuftVStG im Entwurf des HBeglG 2011 Art. 1 fallende Flugverbindungen und Fluggäste
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welche Flugverbindungen und Fluggäste gilt die Steuerbefreiung, die im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (Artikel 1 § 5 Absatz 4 LuftVStG) geregelt ist, und für welche gilt sie nicht (bitte einzelne Flugverbindungen sowie jeweilige Entfernungen angeben)?