Untätigkeitsklagen gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Untätigkeitsklagen sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anhängig (bitte soweit möglich nach Ziel der Klage und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren), und inwieweit zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der zunehmenden Belastungen nun auch noch infolge von Untätigkeitsklagen dahingehend Konsequenzen, wirksame Maßnahmen zur Entlastung der Behörde, wie z. B. eine Altfallregelung für lang andauernde Verfahren, eine Rückkehr zu überwiegend schriftlichen Prüfungen bei Ländern mit hohen Anerkennungsquoten etc., zu beschließen?