Unseriöse Geschäftspraktiken von Stromanbietern bei der Kundenwerbung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung die Geschäftspraktiken von Stromanbietern (z. B. FlexStrom AG) bekannt, die ihre Kunden im ersten Jahr zunächst mit Aktionsboni locken, um im zweiten Jahr die Preise extrem anzuheben und bei einer Kündigung aus diesem Grund die Zahlung des Bonus verweigern mit einem Hinweis auf Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit, wobei die Kündigung erst zum Zeitpunkt des Ablaufs der Mindestvertragslaufzeit wirksam wird, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?