Universaldienste für Breitband-Internetanschlüsse jetzt
Ausdehnung der Universaldienstverpflichtungen aus der EU-Universaldienstrichtlinie auf nationale Regelungen im Rahmen der TKG-Neufassung; Vorgabe der Mindestbandbreite von 6 Mbit/s im Universaldienstkatalog, Konkretisierung des Rechtsbegriffs des "funktionalen Internetzugangs" mit regelmäßiger Überprüfung und Anpassung des Mindestangebots; Einbeziehung von Breitband-Internet in den EU-Universaldienstkatalog